Steuerliche Geltendmachung eines Veräußerungsverlusts von unmittelbar zuvor geschenkten Anteilen an einer Kapitalgesellschaft
Werden Anteile an einer Kapitalgesellschaft bei wesentlicher Beteiligung zunächst verschenkt und unmittelbar darauf von dem Beschenkten mit steuerlich geltend gemachtem Verlust veräußert, liegt darin nach Ansicht des Finanzgerichts München (Urteil vom 15.12.2009, Aktenzeichen 2 K 2608/06) kein Gestaltungsmissbrauch zur Umgehung der Steuerpflicht vor. Das Finanzamt wollte den Veräußerungsvorgang dagegen steuerlich dem Schenker zurechnen.
Hinweis:
Das Urteil betrifft das Streitjahr 2001 und damit ist fraglich, ob dieses Ergebnis auch für die Neufassung des § 42 AO, welche ab 2008 anzuwenden ist, gilt. Dennoch zeigt dieser Fall, dass Gestaltungsmöglichkeiten bestehen, um Wertminderungen in GmbH-Anteilen im Familienverbund steuerlich sinnvoll verwerten zu können. Im Einzelnen bedarf dies allerdings steuerlicher Beratung.
Auch ist zu beachten, dass die maßgebliche Vorschrift des Einkommensteuergesetzes für zwei Fälle eine Verlustverrechnung ausdrücklich ausschließt. Im Urteilsfall waren diese Fälle nicht gegeben, im Praxisfall muss insoweit aber eine individuelle Prüfung erfolgen.
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